Vom 26.10.2022 bis zum 31.12.2024 können Arbeitgeber ihren Beschäftigten eine oder mehrere sogenannte Inflationsausgleichsprämien von insgesamt bis zu 3.000 € gewähren. Fraglich ist, wie diese Prämien im Rahmen von Lohn- und Kontopfändungen zu behandeln sind.
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Bei den Prämien handelt es sich um Arbeitseinkommen, das aufgrund spezieller Vorschriften lediglich steuer- und sozialversicherungsfrei ist. So heißt es beispiels…