Seit der Reform des Unterhaltsvorschussgesetzes (UVG) zum 01.07.2017 wird in der Praxis, Politik und Fachöffentlichkeit verstärkt diskutiert, ob der Rückgriff nach § 7 UVG bei Landesbehörden zentralisiert werden sollte. Mit Matthias Wiener, Abteilungsleiter Finanzbuchhaltung bei der Stadt Dessau-Roßlau und Hochschuldozent an der Hochschule Harz, habe ich daher die Organisation des Rückgriffs nach dem UVG in einem Aufsatz im JAmt 2020, 182 – 189, untersucht. Damit wollen wir vor vor allem den politischen Diskussionen eine fachliche Orientierung bieten.
Während umfassende wissenschaftliche Untersuchungen zur Organisationsstruktur des Rückgriffs nach wie vor fehlen, deuten die vorliegenden Daten darauf hin, dass eine Zentralisierung auf Landesebene nicht zwangsläufig zu höheren Einnahmen führt, dafür aber neue Problemkreise eröffnet. Ein Blick in die Gliederung des Aufsatzes:
I. Umfang des Rückgriffs
Benner/Wiener, JAmt 2020, 182 – 189
II. Ausgangssituation
III. Datenlage
IV. Körperschaftsübergreifende Schnittstellen
1. Transaktionsaufwand
2. Zusammenarbeit mit Beiständen
V. Trennung von Fach- und Finanzverantwortung
VI. Skalen- und Raumeffekte
VII. Einheitliche Rechtsanwendung
VIII. Kompetenzprofile
IX. Lösungsvorschläge
1. Kommunale Teilzentralisierung
2. Auslandsrückgriff
3. Fachaufsicht bei den Ländern
4. Optimierung des Landesrechts
5. Spezialisierung auf kommunaler Ebene
a) Binnenspezialisierung im Jugendamt
b) Einbindung der Kommunalkasse
6. Auskömmliche Finanzausstattung der Kommunen
X. Fazit
Der Aufsatz ist über beck-online oder kijup-online abrufbar. Das Heft 4 der Zeitschrift JAmt aus 2020 kann außerdem beim Deutschen Institut für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) bestellt werden.
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