Offenbart der Schuldner im Vermögensverzeichnis, selbständig oder freiberuflich tätig zu sein, aber keine Aufträge sowie Außenstände (und auch kein sonstigen Einkommen und Vermögen) zu haben, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, wie er damit umgehen sollte.
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Bei einem derartigen Vermögensverzeichnis bleibt unklar, wie der Schuldner seinen Lebensunterhalt bestreitet. Es ist daher äußerlich ersichtlich unvollständig, …