Nach­bes­se­rung der Ver­mö­gens­aus­kunft bei feh­len­den Auf­trä­gen und Außenständen

Of­fen­bart der Schuld­ner im Ver­mö­gens­ver­zeich­nis, selb­stän­dig oder frei­be­ruf­lich tä­tig zu sein, aber kei­ne Auf­trä­ge so­wie Au­ßen­stän­de (und auch kein sons­ti­gen Ein­kom­men und Ver­mö­gen) zu ha­ben, stellt sich für den Gläu­bi­ger bzw. die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Fra­ge, wie er da­mit um­ge­hen sollte.

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Bei ei­nem der­ar­ti­gen Ver­mö­gens­ver­zeich­nis bleibt un­klar, wie der Schuld­ner sei­nen Le­bens­un­ter­halt be­strei­tet. Es ist da­her äu­ßer­lich er­sicht­lich unvollständig, …

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