Was ist das sogenannte “Leistungsgebot”? Welche Bedeutung hat es für die Verwaltungsvollstreckung von Kommunalabgaben und wo ist es geregelt?
Die Festsetzung einer Kommunalabgabe — z. B. 750 € Hundesteuer — hat nur den Charakter einer Feststellung. Vollstreckungsvoraussetzung ist aber ein Verwaltungsakt, der zu einer Zahlung, einer sonstigen Handlung, einer Duldung oder Unterlassung verpflichtet (siehe z. B. § 2 SächsVwVG, § 1 Abs. 1 S. 1 VwVG BW). Eine Verpflichtung beinhaltet die Abgabenfestsetzu…