Der vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit geförderte Bundesheizspiegel wurde aktualisiert und steht nun mit den Abrechnungswerten aus dem Jahr 2024 hier zur Verfügung. Im Rahmen der Zwangsvollstreckung ist er vor allem bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages für privilegierte Forderungen (z. B. nach § 850d ZPO, § 55 Abs. 1 S. 2 VwVG LSA oder § 15 Abs. 2 SächsVwVG) von Bedeutung, wenn die Unterkunftsrichtlinie des örtlichen Sozialhilfeträgers zu den Heizkosten keine Werte ausweist.
