Kürzlich tauchte die Frage auf, ob die Vollstreckungsbehörde bei einer Mahnung oder einer Vollstreckungsankündigung für eine öffentlich-rechtliche Forderung das für die Aufgabe zur Post anfallende Briefporto ansetzen dürfe. Wie verhält es sich damit?
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Auch für die Auslagen gilt der Grundsatz “keine Kosten ohne Gesetz”. Inwieweit eine Behörde entstandene Auslagen — wie hier das Briefporto — erheben darf, richtet…