Immer wieder erscheinen Schuldner bei der Vollstreckungsbehörde oder dem Gläubiger und wollen, dass eine “Bescheinigung nach § 903 Abs. 1 ZPO” ausgefüllt wird. Dabei geht es ihnen um dieses Formular. Welche Bedeutung hat dieses Formular und sind Vollstreckungsbehörde bzw. Gläubiger tatsächlich dazu berufen, es auszufüllen?
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1. Gewöhnliche Forderungen
Dem Schuldner steht auf seinem Pfändungsschutzkonto grundsätzlich der Grundfreibetrag (auch “Sockelfreibetr…