Bei einer privat-rechtlichen Forderung führt der Gerichtsvollzieher, das Vollstreckungsgericht oder das Grundbuchamt eine Vollstreckungsmaßnahme bekanntlich nur aus, wenn die vollstreckbare Ausfertigung des Titels vorgelegt wird. Dem Gläubiger wird grundsätzlich lediglich eine vollstreckbare Ausfertigung erteilt. Damit soll eine unzulässige Doppelvollstreckung verhindert werden. In verschiedenen Situationen benötigt der Gläubiger aber eine weitere (2.) vollstreckbare Ausfertigung des Titels. Die Hauptgründe sind:
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- Die (erste) vollstreckbare Ausfertigung ist verloren gegangen.
- Der Gläubiger will zulässigerweise parallel vollstrecken, z. B. gleichzeitig die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek beim Grundbuchamt und den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses beim Vollstreckungsgericht beantragen. (In diesem Fall ist eine weitere vollstreckbare Ausfertigung erforderlich, weil jedes Vollstreckungsorgan sie bis zum Abschluss des Verfahrens benötigt.)
Die weitere vollstreckbare Ausfertigung ist bei dem titelschaffenden Organ zu beantragen, d. h. beispielsweise
- für einen Vollstreckungsbescheid bei dem dort genannten Mahngericht und
- für eine notarielle Urkunde bei dem beurkundenden Notar (§ 797 Abs. 3 S. 2 ZPO).
Eine Besonderheit gilt bei einer Unterhaltsurkunde des Jugendamtes. Sie darf von dem Urkundsbeamten erst nach einer entsprechenden Entscheidung des Amtsgerichts erteilt werden (§ 60 S. 3 Nr. 2 SGB VIII). Der Antrag ist dennoch beim beurkundenden Jugendamt zu stellen, das seinerseits die Entscheidung des Amtsgerichts einholt.
Ein Antrag nach § 733 ZPO könnte wie folgt lauten:
Amtsgericht …
Zentrales Mahngericht
…Gerichtliches Mahnverfahren […] ./. […], Az. …
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der oben genannten Sache betrage ich [namens und in Vollmacht des Antragstellers],
dem Antragsteller nach § 733 ZPO eine weitere vollstreckbare Ausfertigung des
Vollstreckungsbescheids vom […] zu erteilen.Begründung:
[Alternative 1] Die erste vollstreckbare Ausfertigung des oben genannten Vollstreckungsbescheids wurde am mit einfacher Post an Herrn Gerichtsvollzieher […] versandt. Der Gerichtsvollzieher hat auf Nachfrage vom […] mitgeteilt, dass sie dort nicht angekommen ist.
Beweis: Kopie des Schreibens des GV […] vom […] [Alternative 1][Alternative 2] Der Schuldner ist Eigentümer eines Grundstücks und bezieht Ar…