An­he­bung der Ge­richts- und Gerichtsvollzieherkosten

Zum 01.06.2025 wur­den die Ge­richts- und Ge­richts­voll­zie­her­kos­ten an­ge­ho­ben (Art. 5, 8 Kost­BRÄG 2025).

Für Ver­fah­ren über An­trä­ge auf Er­lass ei­nes Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schlus­ses fal­len seit­her bei­spiels­wei­se 24,00 € an (KV 2111 GKG). Glei­ches gilt für Ver­fah­ren über An­trä­ge auf Er­lass ei­nes Haft­be­fehls (KV 2114 GKG). 

Auch die Ge­richts­voll­zie­her­ge­büh­ren wur­den um rund 9% er­höht. Seit­her ent­ste­hen bei­spiels­wei­se für die Ab­nah­me der Ver­mö­gens­aus­kunft nach § 802c ZPO 39,50 € (KV 260 Gv­KostG). Die Ge­bühr für die Ver­haf­tung ist auf 46,80 € ge­stie­gen (KV 270 GvKostG).

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