Der Gläubiger beziehungsweise die Vollstreckungsbehörde hat einen Titel beziehungsweise Leistungsbescheid gegen Ingo Notlage. Im Rahmen der Sachaufklärung stellt sich heraus, dass es Ingo Notlage nicht mehr gibt. Mit demselben Geburtsdatum wird jedoch eine Ina Notlage unter einer anderen Anschrift ermittelt. Es besteht die Vermutung, dass es sich dabei um den früheren Ingo Notlage handelt. Um rechtssicher gegen Ina Notlage vollstrecken zu können, wird die Meldebehörde um Mitteilung etwaiger zuvor eingetragener Geschlechtsangaben und Vornamen von Ina Notlage gebeten. Die Meldebehörde verweigert das, weil keine Zustimmung von Ina Notlage vorliege. Wie ist die Rechtslage?
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