Die Vollstreckungsbehörde bzw. der Gläubiger hat unter anderem den Anspruch von Ingo Notlage gegen seinen Vermieter auf Rückzahlung der Mietkaution gepfändet. Der Vermieter teilt daraufhin mit, die Mietkaution sei ausschließlich von der (nicht-schuldnerischen) Partnerin des Schuldners hinterlegt worden. Beide stünden zwar im Mietvertrag, jedoch habe nur die Partnerin den Betrag gezahlt. Die Rückzahlung werde daher in voller Höhe an sie erfolgen.
Kann die Vollstreckungsbehörde vom Vermieter die Zahlung der vollen oder zumindest hälftigen Mietkaution verlangen, weil beide im Mievertrag stehen? Oder ist der Zugriff insgesamt ausgeschlossen, weil die Kaution allein von der Partnerin stammt?
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