Zum 01.06.2025 wurden die Gerichts- und Gerichtsvollzieherkosten angehoben (Art. 5, 8 KostBRÄG 2025).
Für Verfahren über Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses fallen seither beispielsweise 24,00 € an (KV 2111 GKG). Gleiches gilt für Verfahren über Anträge auf Erlass eines Haftbefehls (KV 2114 GKG).
Auch die Gerichtsvollziehergebühren wurden um rund 9% erhöht. Seither entstehen beispielsweise für die Abnahme der Vermögensauskunft nach § 802c ZPO 39,50 € (KV 260 GvKostG). Die Gebühr für die Verhaftung ist auf 46,80 € gestiegen (KV 270 GvKostG).