Un­ter­halts­be­rech­tig­te mit ei­ge­nen Ein­kom­men bei der Unterhaltsvollstreckung

Ein Un­ter­halts­gläu­bi­ger pfän­de­te das Ar­beits­ein­kom­men des Schuld­ners und trug vor, der Schuld­ner ha­be ein un­ter­halts­be­rech­tig­tes Kind, das aber we­gen ei­nes ei­ge­nen Ein­kom­mens von 500 € bei der Fest­set­zung des pfand­frei­en Be­tra­ges nach § 850d ZPO trotz der Ge­wäh­rung von Na­tur­al­un­ter­halt nicht zu be­rück­sich­ti­gen sei. Das Amts­ge­richt sah das an­ders und be­ließ dem Schuld­ner ne­ben des­sen ei­ge­nen not­wen­di­gen Un­ter­halt auch 418,50 € für die lau­fen­de Un­ter­halts­ge­wäh­rung an das Kind. Da­ge­gen leg­te der Gläu­bi­ger so­for­ti­ge Be­schwer­de ein. Das zu­stän­di­ge Land­ge­richt entschied:

##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach die­sem Block geht es wei­ter. Da­für müs­sen Sie ein­ge­loggt sein. Sie sind ein­ge­loggt, se­hen aber trotz­dem nicht den voll­stän­di­gen Bei­trag, oder Ih­nen wird kei­ne Mög­lich­keit zum Log­in an­ge­zeigt? Dann liegt ein Pro­blem mit den Coo­kies vor. Pas­sen Sie Ih­re Aus­wahl an, pro­bie­ren sie ei­nen an­de­ren Brow­ser oder le­sen Sie den Ar­ti­kel hier. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ####…

Ka­te­go­rien