Hin und wieder lässt es sich nicht vermeiden und der Drittschuldner muss auf Zahlung der pfändbaren Beträge des Arbeitseinkommens verklagt werden. Eine derartige Drittschuldnerklage könnte in der Verwaltungsvollstreckung beispielsweise wie folgt aussehen:
Klage und Streitverkündung
Stadt Musterhausen
Verwaltungsgasse 3
99999 Musterhausen
– Klägerin –
gegen
Mustermarkt GmbH
Geldallee 5
99999 Musterhausen
– Beklagte –
Streitverkündeter: Ingo Notlage, Schuldenweg 1, 99999 Musterhausen
Streitwert: 596,70 €
Die Klägerin erhebt Klage und beantragt,
1. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger 198,90 € nebst Zinsen von 5% über dem Basiszinssatz aus 198,90 € seit dem 15.07.2021 zu bezahlen,
2. die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger ab dem 01.12.2022 monatlich 33,15 € zu zahlen bis zum Ende des Arbeitsvertrages zwischen der Beklagten und dem Streitverkündeten bzw. bis z…