Richtet sich die Verjährung einer Forderung nach der Abgabenordnung, wird die Zahlungsverjährung unter anderem durch Vollstreckungsmaßnahmen unterbrochen (§ 231 Abs. 1 S. 1 Nr. 3 AO). Doch wie verhält es mit einem Kontenabruf, einer Prüfung des Vermögensverzeichnisregisters usw.? Handelt es sich dabei ebenfalls um Vollstreckungsmaßnahmen i. S. d. §...
25. August 2021
Die Vorbereitung von Vollstreckungsmaßnahmen und die Unterbrechung der Zahlungsverjährung
25August