Offenbart der Schuldner im Vermögensverzeichnis, selbständig oder freiberuflich tätig zu sein, aber keine Aufträge sowie Außenstände (und auch kein sonstigen Einkommen und Vermögen) zu haben, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, wie er damit umgehen sollte. Nach diesem Block geht es weiter.##### ##### ##### #####...
Nachbesserung der Vermögensauskunft bei Unterstützung durch Freunde und Bekannte
[Aktualisierte Fassung vom 18.06.2023] Offenbart der Schuldner im Vermögensverzeichnis, seinen Lebensunterhalt aus Unterstützungen von Freunden und Bekannten zu bestreiten, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, welche weiteren Angaben er in diesem Zusammenhang machen muss und wie ein Antrag auf Nachbesserung der...
Aktuelle Rechtsprechung: Nachbesserung der Vermögensauskunft bei Selbständigkeit ohne Aufträge oder Außenstände
REDAKTIONELLER LEITSATZ Der Schuldner ist verpflichtet, die Vermögensauskunft nachzubessern, wenn er angibt, einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen, aber weder Außenstände noch Aufträge zu haben. NACH DIESEM BLOCK GEHT ES WEITER##### ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ########## ##### ##### ##### ##### ##### ##########...