REDAKTIONELLER LEITSATZ Der Schuldner ist verpflichtet, die Vermögensauskunft nachzubessern, wenn er angibt, einer selbständigen Tätigkeit nachzugehen, aber weder Außenstände noch Aufträge zu haben. TENOR Auf die Erinnerung des Gläubigers wird der Gerichtsvollzieher angewiesen, den Antrag vom 20.01.2021 auf Nachbesserung der Vermögensauskunft
Aktuelle Rechtsprechung: Nachbesserung der Vermögensauskunft bei Selbständigkeit ohne Aufträge oder Außenstände
