Eine Zwangssicherungshypothek kann nur in das Grundbuch eingetragen werden, wenn der Mindestbetrag von 750,00 € überschritten wird (§ 866 Abs. 3 S. 1 Hs. 1 ZPO; ggf. i. V. m. Verweisungsnormen wie § 15 Abs. 1 Nr. 3 SächsVwVG i. V. m. § 322 Abs. 1 S. 2 AO oder § 58 Abs. 1 S. 2 VwVG LSA). Diese Summe erreichen vor allem kommunale Abgabenforderungen häufig nicht...
17. Februar 2023
Zählen Säumniszuschläge zum Mindestbetrag einer Zwangssicherungshypothek?
17Februar