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Lohn­pfän­dung und Än­de­rung der Rechts­form des Drittschuldners

Der Schuld­ner ist bei Max Mus­ter­mann e. K. an­ge­stellt. Der Gläu­bi­ger bzw. die Voll­stre­ckungs­be­hör­de pfän­det den Lohn und er­hält pfänd­ba­re Be­trä­ge. Nach ei­ni­ger Zeit teilt Max Mus­ter­mann mit, dass es Max Mus­ter­mann e. K. nicht län­ger ge­be, son­dern jetzt die Max Mus­ter­mann GmbH. Wel­che Rechts­vor­gän­ge könn­ten sich da­hin­ter ver­ber­gen und wie wir­ken sie sich auf...

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