[Aktualisierte Fassung vom 06.02.2022] Ergibt sich in der Verwaltungsvollstreckung erst nach dem Erlass einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung, dass ein Unterhaltsberechtigter des Schuldners über eigene Bareinkünfte verfügt, bedarf es eines separaten Bescheids über die Nichtberücksichtigung nach § 850c Abs. 6 ZPO. Dabei ist unter anderem zu...
6. Februar 2022
Bescheid zur Nichtberücksichtigung eines Unterhaltsberechtigten mit eigenem Bareinkommen
06Februar