Die Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021 wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Der Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten erhöht sich von 1.178,59 € auf 1.252,64 € monatlich.
Pfändungsfreigrenzen 2021
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Die Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2021 wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Der Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten erhöht sich von 1.178,59 € auf 1.252,64 € monatlich.