Die Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019 wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Der Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten erhöht sich von 1.133,80 € auf 1.178,59 € monatlich.
Pfändungsfreigrenzen 2019
Die Pfändungsfreigrenzen ab 01.07.2019 wurde im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht. Der Grundfreibetrag ohne Unterhaltspflichten erhöht sich von 1.133,80 € auf 1.178,59 € monatlich.