Nach­bes­se­rung der Ver­mö­gens­aus­kunft bei Un­ter­stüt­zung durch Freun­de und Bekannte

[Ak­tua­li­sier­te Fas­sung vom 18.06.2023] Of­fen­bart der Schuld­ner im Ver­mö­gens­ver­zeich­nis, sei­nen Le­bens­un­ter­halt aus Un­ter­stüt­zun­gen von Freun­den und Be­kann­ten zu be­strei­ten, stellt sich für den Gläu­bi­ger bzw. die Voll­stre­ckungs­be­hör­de die Fra­ge, wel­che wei­te­ren An­ga­ben er in die­sem Zu­sam­men­hang ma­chen muss und wie ein An­trag auf Nach­bes­se­rung der Ver­mö­gens­aus­kunft bei feh­len­den An­ga­ben aus­se­hen könnte.

Nach die­sem Block geht es wei­ter.
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Gibt der Schuld­ner im Ver­mö­gens­ver­zeich­nis an, sei­nen Le­bens­un­ter­halt durch Un­ter­stüt­zun­gen von Freun­den und Be­kann­ten zu be­strei­ten, muss er auch zum ei­nen auch …

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