[Aktualisierte Fassung vom 18.06.2023] Offenbart der Schuldner im Vermögensverzeichnis, seinen Lebensunterhalt aus Unterstützungen von Freunden und Bekannten zu bestreiten, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, welche weiteren Angaben er in diesem Zusammenhang machen muss und wie ein Antrag auf Nachbesserung der Vermögensauskunft bei fehlenden Angaben aussehen könnte.
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Gibt der Schuldner im Vermögensverzeichnis an, seinen Lebensunterhalt durch Unterstützungen von Freunden und Bekannten zu bestreiten, muss er auch zum einen auch …