Er­hö­hung des lau­fen­den Un­ter­halts nach Pfändung

Der Bei­stand hat für das Kind ei­nen Ti­tel über den rück­stän­di­gen so­wie lau­fen­den Un­ter­halt er­wirkt und da­mit das Ar­beits­ein­kom­men des Schuld­ners ge­pfän­det. Ei­ni­ge Zeit spä­ter wird ein hö­he­rer Un­ter­halt ti­tu­liert, weil sich die Ein­kom­mens­ver­hält­nis­se des Schuld­ners ver­bes­sert ha­ben. Was be­deu­tet das für die Lohnpfändung?

Nach die­sem Block geht es wei­ter.
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Da­für müs­sen Sie ein­ge­loggt sein.
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Sie sind ein­ge­loggt, se­hen aber trotz­dem
nicht den voll­stän­di­gen Bei­trag? Oder Ih­nen
wird kei­ne Mög­lich­keit zum Log­in an­ge­zeigt?
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Dann liegt ein Pro­blem mit den Coo­kies vor.
Pro­bie­ren sie al­ter­na­tiv ei­nen an­de­ren Brow­ser.
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Der er­las­se­ne und zu­ge­stell­te Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schluss passt sich zu­nächst nicht au­to­ma­tisch an den nun­mehr ti­tu­lier­ten Un­ter­halt an. Dar­an än­dert a…

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