Bei einem Forderungsübergang nach § 7 UVG wird die Unterhaltsvorschusskasse einen Titel, den das Kind bereits erwirkt hatte, nach § 727 ZPO teilweise auf das Land umschreiben lassen. Dafür beantragt sie z. B. beim Familiengericht, eine vollstreckbare Teilausfertigung des Unterhaltsfestsetzungsbeschlusses mit Rechtsnachfolgeklausel...
Form für die Vorlage des Bewilligungsbescheids
Soll Unterhalt, der nach § 7 UVG übergegangen und in einem Vollstreckungsbescheid tituliert ist, mit einem herabgesetzten pfandfreien Betrag nach § 850d ZPO vollstreckt werden, muss die Unterhaltsvorschusskasse dem Vollstreckungsgericht den Bewilligungsbescheid nach § 9 UVG vorlegen (§ 7 Abs. 5 UVG). Hin und wieder beanstanden es...
Beanstandung der Rechtsnachfolgeklausel durch das Vollstreckungsgericht
Der Gläubiger beantragt den Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und legt dem Vollstreckungsgericht dazu eine vollstreckbare Ausfertigung des Titels vor, die ihm als Rechtsnachfolger erteilt wurde. Die Rechtsnachfolgeklausel lautet: Vorstehende Ausfertigung wird … als Rechtsnachfolger von … gemäß § 727 ZPO zum Zwecke der...
Zustellung an der Arbeitsstätte
Die Zustellung (beispielsweise eines Festsetzungsbescheids, einer öffentlich-rechtlichen Mahnung oder eines Vollstreckungstitels) an der Wohnanschrift des Schuldners scheitert. Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde kennt jedoch die Arbeitsstätte, bei der er als Angestellter tätig ist. Kann dort wirksam an ihn zugestellt werden? ##### ##### #####...
Ratenzahlungsvereinbarung durch den Gerichtsvollzieher bei laufendem Unterhalt
Der Unterhaltsgläubiger hat einen Titel über rückständigen sowie laufenden Unterhalt und beauftragt den Gerichtsvollzieher mit der Zwangsvollstreckung. Kurz darauf meldet sich der Gerichtsvollzieher und teilt mit, dass er mit dem Schuldner eine Ratenzahlungsvereinbarung über 100 € getroffen habe. Der titulierte laufende Unterhalt übersteigt...
Versehentliche Herausgabe des Titels an den Schuldner
Selten, aber es passiert: Der Gerichtsvollzieher nimmt an, der Schuldner habe mit einer Zahlung die titulierte Forderung vollständig beglichen und händigt dem Schuldner deshalb z. B. den Vollstreckungsbescheid aus. Tatsächlich war jedoch noch ein Restbetrag offen. Der Gläubiger steht aber nun ohne vollstreckbare Ausfertigung da. Was kann er tun? Muss der...