KategorieRechtsprechung

An­ord­nung von Er­zwin­gungs­haft im Buß­geld­ver­fah­ren nach Er­öff­nung des Insolvenzverfahrens

AMT­LI­CHER LEITSATZ

Die An­ord­nung von Er­zwin­gungs­haft ge­mäß § 96 Abs. 1 OWiG ist ei­ne Maß­nah­me der Zwangs­voll­stre­ckung im Sin­ne von § 89 Abs. 1 In­sO. Sie ist da­her nach Er­öff­nung des In­sol­venz­ver­fah­rens un­zu­läs­sig, so­weit sie vor die­sem Zeit­punkt fäl­lig ge­wor­de­ne Geld­bu­ßen betrifft.

LG Stutt­gart, Be­schluss vom 10.06.2020, Az. 9 Qs 29/20

Nicht­be­rück­sich­ti­gung von Un­ter­halts­be­rech­tig­ten bei § 850d ZPO man­gels Un­ter­halts­ge­wäh­rung oder ‑ver­lan­gen

RE­DAK­TIO­NEL­LER LEITSATZ Wenn nicht fest­steht, ob der Un­ter­halts­be­rech­tig­te Un­ter­halt ge­mäß § 7 Abs. 3 S. 2 UVG ver­langt oder der Schuld­ner Un­ter­halts­zah­lun­gen tat­säch­lich leis­tet, kann die Un­ter­halts­vor­schuss­kas­se An­sprü­che des Schuld­ners ge­gen den Dritt­schuld­ner zu­nächst oh­ne Be­rück­sich­ti­gung die­ses Un­ter­halts­be­rech­tig­ten pfän­den und sich zur...

Aus­set­zung statt Auf­he­bung ei­ner Pfän­dung we­gen § 88 InsO

RE­DAK­TIO­NEL­LER LEITSATZ

Bei ei­ner Pfän­dung, die von § 88 In­sO er­fasst wird, ge­nügt es, wenn das Voll­stre­ckungs­or­gan die Voll­zie­hung des Pfän­dungs- und Über­wei­sungs­be­schlus­ses bis zur Auf­he­bung des In­sol­venz­ver­fah­rens aus­setzt, oh­ne die Pfän­dung ins­ge­samt aufzuheben.

LG Stutt­gart, Be­schluss vom 18.3.2020, Az. 19 T 145/19

Miet­frei­es Woh­nen und Bes­ser­stel­lungs­zu­schlag bei § 850d ZPO

RE­DAK­TIO­NEL­LE LEITSÄTZE Bei der Be­mes­sung des not­wen­di­gen Schuld­ner­un­ter­halts nach § 850d Abs. 1 S. 2 ZPO ist ein miet­frei­es Woh­nen als ver­mö­gens­wer­ter Vor­teil zu berücksichtigen. Der Bes­ser­stel­lungs­zu­schlag für Er­werbs­tä­ti­ge be­trägt 25 % des so­zi­al­hil­fe­recht­li­chen Regelbedarfs. NACH DIE­SEM BLOCK GEHT ES WEI­TER##### ##### ##### ##### ##### ##### ##########...

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