Der Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat am 01.06.2023 der Bank des Schuldners einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss bzw. eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung für dessen Kontoguthaben zugestellt. Am 01.11.2023 überweist die Bank dem Gläubiger bzw. der Vollstreckungsbehörde einen Betrag von 2.000 €. Am 20.11.2023 beantragt der Schuldner die...
Form für die Vorlage des Bewilligungsbescheids
Soll Unterhalt, der nach § 7 UVG übergegangen und in einem Vollstreckungsbescheid tituliert ist, mit einem herabgesetzten pfandfreien Betrag nach § 850d ZPO vollstreckt werden, muss die Unterhaltsvorschusskasse dem Vollstreckungsgericht den Bewilligungsbescheid nach § 9 UVG vorlegen (§ 7 Abs. 5 UVG). Hin und wieder beanstanden es...
Erstattung der privaten Krankenversicherung
Der privatrechtliche Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde hat das Konto des Schuldners gepfändet. Dort geht die Erstattung seiner privaten Krankenversicherung für eine ärztliche Rechnung über 3.000,00 € ein. Der Schuldner beantragt daraufhin die “Freigabe” dieser Zahlung. Besteht ein entsprechender Anspruch? ##### ##### ##### ##### ##### ##### #####...
Wohngeld in der Lohnpfändung wegen Unterhalt
Der Schuldner, der allein in Leipzig wohnt, bezieht eine Arbeitseinkommen von 1.000,00 € und Wohngeld von 664,00 €. Für den Unterhaltsgläubiger stellt sich in dieser Konstellation die Frage, ob und wie das Wohngeld bei der Festsetzung des pfandfreien Betrages zu berücksichtigen und wie er ggf. den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen sollte...
Der Schuldner mit börsennotierten Aktien (II)
In diesem Beitrag ging es um die Pfändung, wenn der Schuldner über börsennotierte Aktien verfügt. War sie erfolgreich, stellt sich für den Gläubiger bzw. die Vollstreckungsbehörde die Frage, wie die Verwertung erfolgt. ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### ##### Nach diesem Block geht es weiter. Dafür müssen Sie eingeloggt...
Beispiel zur Pfändungskonkurrenz von Unterhaltsgläubigern (II)
Ein minderjähriges Kind (UB1) gepfändet wegen seines laufenden Unterhalts von 312,00 € und rückständigen Unterhalts von 7.000,00 € das Arbeitseinkommen des Schuldners. Ein anderer gleichrangiger Unterhaltsgläubiger (UB2) war schneller und hatte den Lohn wegen Rückständen von 3.500,00 € bereits gepfändet. Wie sind die Rangverhältnisse zu beurteilen...